Monatsthema August 2007:
Anhänger mit FS B:
Dieses Thema ist leider so unerschöpflich, dass es mir sicher nicht gelingt, komplett durchzublicken. Bei den Teilbereichen, die ich in meinen Recherchen gefunden habe, hoffe ich doch, die meisten Anwendungsfälle für einen Motorradtransport gefunden zu haben.
leichter Anhänger: bis 750 kg (gem. Zulassungsschein des Anhängers)
ungebremst/gebremst; Tempo: 50/100/100
schwerer Anhänger: über 750 kg (gem. Zulassungsschein des Anhängers)
müssen gebremst sein; Tempo: 50/80/100
Bei allen Varianten ist die höchste zulässige Zuglast des Zugfahrzeuges gem. Zulassungsschein zu beachten. Außerdem ist der FS B ja nur bis 3500kg. Pickerl ab Neuzulassung 3/2/1 Jahr wie PKW. Keine zusätzliche Autobahnvignette.
leichter Anhänger - ungebremst:
Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges, vermehrt um 75 kg muss mehr als doppelt so schwer wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers sein.
Beispiel: 1205+75=1280 / halbe ist 640, daher darf der Anhänger max. 639 wiegen. Bei mehr Last ist eine Möglichkeit, das zu viele Gewicht im Auto unterzubringen (innerhalb der dort zulässigen Zuladung natürlich).
leichter Anhänger - Auflaufbremse:
Die momentane Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer als die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges sein.
schwerer Anhänger:
muss gebremst sein, mindestens 1 Unterlagskeil, bei 1ax-Anhänger: Stützrad und hinten 2 Stützen.
die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten; beide zusammen: max. 3500kg
Beispiel: Auto: 1205kg, Anhänger zugelassen für 1300 kg:
MUCKI, liebe Freunde, auch wenn der Anhänger leer ist und selbst nur 250 kg wiegt.
Conclusio: Anhänger gleich bei Anmeldung auf ein erträgliches Maß für die vorgesehene Verwendung „heruntertypisieren“ lassen.
noch kurz zu FS B+E:
jetzt sind nur mehr die anhängerspezifischen Fragen zu lernen und natürlich die praktische Prüfung abzulegen.
Hier darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers die Zuglast des Zugfahrzeuges (gem. Zulassungsschein, gebremst/ungebremst) nicht überschreiten.
Bei Auflaufbremse: Die momentane Gesamtmasse des Anhängers darf den bei der Genehmigung festgesetzten Wert nicht übersteigen (no,na) und max. die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges betragen.
Zum Abschluss möchte ich mich gleich für ev. Unrichtigkeiten entschuldigen, ich behaupte allerdings, dass mir eine gewisse Genauigkeit bei meinen Recherchen dzt. von all meinen Bekannten und Freunden nicht abgesprochen wird und ich nach bestem Wissen ermittelt habe. Nur so konnte ich mich trauen, dieses Thema anzugehen. Sollte zufällig ein Kundiger diese Seite lesen und sich die Mühe machen, mir zu antworten oder Richtigstellungen anzubringen: er wird von mir ganz bestimmt dankbar vor den Vorhang gebeten.
Bin für Anregungen und ev. Korrekturen dankbar
Euer joko
vmcm.sf@gmx.net