Führerschein - Unterklasse A1
Die Unterklasse A1 wird in Österreich mit dem dreistelligen Zahlencode 111 als Zusatz zum Führerschein der Klasse B umgesetzt. Die Zusatzberechtigung gilt erst dann, wenn der Besitzer einer Lenkberechtigung der Klasse B nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Krafträdern genommen zu haben und der Zahlencode 111 im Führerschein eingetragen ist (dazu wird immer eine neue Scheckkarte angefertigt)
Einschränkungen für das Fahrzeug:
Hubraum höchstens 125 cm³
Motorleistung höchstens 11 kW (15 PS)
Mindestalter
An sich gibt es kein Mindestalter, aber:
Der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren "ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung" für die Klasse B sein. Dies bedeutet, dass Entziehungen in diese Zeit nicht einzurechnen sind; im Gegenteil: Nach einer Entziehung wird wieder von Null gerechnet.
Der Besitzer der Lenkberechtigung darf sich nicht mehr in der Probezeit befinden.
Mehrphasen-Ausbildung
Die Ausbildung für die Unterklasse A1 unterliegt nicht dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.
Klasse B mit Code 111 im Ausland
Diese Regelung ist in der Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG der EU nur als Option enthalten, nicht als Pflicht. Grenzenlose Freiheit auf zwei Rädern lässt sich mit den oft auch als "Superleichtmotorrädern" bezeichneten Gefährten daher außer in Österreich nur in folgenden Ländern genießen:
Italien
Luxemburg
Kein anderes Land akzeptiert den Code 111:
In Spanien ist die Lenkberechtigung für "Superleichtmotorräder" im Rahmen der Lenkberechtigung der Klasse B überhaupt nicht vorgesehen und wird daher auch Ausländern gegenüber nicht anerkannt.
Lenker von "Superleichtmotorrädern" benötigen auch in Griechenland jedenfalls einen Führerschein für Kraftfahrzeuge der Klasse A.
Deutschland verweigert ebenso die Anerkennung der "österreichischen Lösung".
Außerhalb der EU (USA, ...) wird diese Berechtigung sowieso nicht einmal ignoriert.
Wenn Sie dennoch eine Reise ins Ausland unternehmen, müssen Sie mitunter mit drakonischen Strafen rechnen. Neben einer hohen Geldstrafe droht nicht nur eine Sicherstellung des Fahrzeuges, Sie können bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz verlieren.
Stand: 070301
(Quelle: Fahrschule
Fürböck, Mödling. http://www.fuerboeck.at)